Behandlungsangebot


Verhaltenstherapie
In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und damit seines Fühlens motiviert und angeleitet (PTV 10 der KBV).

Kosten

In meiner Praxis behandele ich gesetzlich und privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die kompletten Kosten einer verhaltenstherapeutischen Behandlung.
Die Kosten für Selbstzahler richten sich nach der GOP.
Privat Versicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung klären ob die Kosten übernommen werden.

Ablauf
Sie benötigen keine Überweisung.
Zu Beginn der Behandlung erfolgen psychotherapeutische Sprechstunden sowie probatorische Stunden um die Diagnose zu stellen gemeinsam das Behandlungsziel festzulegen.
Danach wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 Sitzungen. Diese können nach erneutem Antrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.